Seit der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 ist es für Träger von Kindertageseinrichtungen möglich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als pädagogische Fachkräfte anzuerkennen.
Zugangsvoraussetzungen:
Geeignete pädagogische Fachkräfte sind laut § 21 KiFöG (gültig seit 01.08.2013):
Zusätzlich wird eine fachspezifische Weiterbildung im Umfang von 60 Stunden, insbesondere zu den Anforderungen des Bildungsprogramms in Sachsen-Anhalt, gefordert.
Der Qualifizierungskurs richtet sich somit an Personen gemäß § 21, Abs. 3, Nr. 3 oder 5 KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt, die als pädagogische Fachkräfte tätig sein wollen und dazu eine fachspezifische Weiterbildung im Umfang von 60 Stunden nachweisen müssen.
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 6 Module:
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Dauer/Umfang: | 60 Stunden | 60 Stunden |
Kursbeginn:
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06.03. – 08.05.2020
montags und mittwochs, 16.00 - 20.30 Uhr
genaue Termine:
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voraussichtlich
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Kursgebühren: | 450,00 € | 450,00 € |
Kursnummer: | Z003-1 | Z003-2 |