Seit der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 ist es für Träger von Kindertageseinrichtungen möglich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als pädagogische Fachkräfte anzuerkennen.
Zugangsvoraussetzungen:
Geeignete pädagogische Fachkräfte sind laut § 21 KiFöG (gültig seit 01.08.2013):
Zusätzlich wird eine fachspezifische Weiterbildung im Umfang von 60 Stunden, insbesondere zu den Anforderungen des Bildungsprogramms in Sachsen-Anhalt, gefordert.
Der Qualifizierungskurs richtet sich somit an Personen gemäß § 21, Abs. 3, Nr. 3 oder 5 KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt, die als pädagogische Fachkräfte tätig sein wollen und dazu eine fachspezifische Weiterbildung im Umfang von 60 Stunden nachweisen müssen.
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 6 Module:
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Kurs |
Qualifizierungskurs zur pädagogischen Fachkraft |
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Kurs-Nr. |
Z003 |
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Umfang |
60 Std.; vom xx.xx.2023 bis xx.xx.xxxx nächster Kurs: 2. Halbjahr 2023 (Termine werden nach den Sommerferien folgen - Stand 12.05.2023) |
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Termine |
Wochentag |
Datum |
Uhrzeit |
Unterrichts- |
Donnerstag, Dienstag, Donnerstag, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Montag, Dienstag, Mittwoch,
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8.30 - 15.30 Uhr 15.30 - 20.00 Uhr 8.30 - 13.30 Uhr 15.30 - 20.00 Uhr 15.30 - 20.00 Uhr 8.30 - 13.30 Uhr 15.30 - 20.00 Uhr 8.30 - 15.30 Uhr 8.30 - 15.30 Uhr |
8 UE 6 UE 6 UE 6 UE 6 UE 6 UE 6 UE 8 UE 8 UE
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Kosten |
450,00 Euro/Teilnehmer |