Bildungszentrum Dessau gGmbH
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BAföG & Aufstiegs-BAföG

BAföG

Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen.

 

Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss. Das bedeutet: Das Geld muss nicht zurück gezahlt werden.

 

 

Quelle: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-588.php (03.02.23)

 

Was ist von der Schule auszufüllen?

 

- Formblatt 2

 

 

 

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.

 

Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher.

 

Quelle: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/die-foerderung-50.html (03.02.23)

Was ist von der Schule auszufüllen?

 

- Formblatt B & Formblatt Z

 

- Formblatt F (Teilnahmenachweis)

jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres

 

postalisch oder persönlich:

Bildungszentrum Dessau gGmbH

Weststraße 5

06847 Dessau-Roßlau

 

Wie geht es weiter?

 

Nach Eingang der Formblätter erfolgt die Bearbeitung durch das Sekretariat, welches für Rückfragen unter Tel. 0340-51 73 48 zur Verfügung steht.

 

Die Rückgabe des ausgefüllten Formblattes 2 und der ausgefüllten Formblätter B & Z für das 1. Ausbildungsjahr erfolgen am 1. Schultag (durch die Klassenlehrer).

 

Die Rückgabe der ausgefüllten Formblätter (2, B & Z) für das 2. & 3. Ausbildungsjahr erfolgt bereits nach den Notenkonferenzen für das Jahreszeugnis (Juni/Juli).

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