Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen.
Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung als Vollzuschuss. Das bedeutet: Das Geld muss nicht zurück gezahlt werden.
Quelle: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-588.php (03.02.23)
Was ist von der Schule auszufüllen?
- Formblatt 2
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.
Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher.
Quelle: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/die-foerderung-50.html (03.02.23)
Was ist von der Schule auszufüllen?
- Formblatt B & Formblatt Z
- Formblatt F (Teilnahmenachweis)
jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres
postalisch oder persönlich: |
Bildungszentrum Dessau gGmbH Weststraße 5 06847 Dessau-Roßlau |
Wie geht es weiter?
Nach Eingang der Formblätter erfolgt die Bearbeitung durch das Sekretariat, welches für Rückfragen unter Tel. 0340-51 73 48 zur Verfügung steht.
Die Rückgabe des ausgefüllten Formblattes 2 und der ausgefüllten Formblätter B & Z für das 1. Ausbildungsjahr erfolgen am 1. Schultag (durch die Klassenlehrer).
Die Rückgabe der ausgefüllten Formblätter (2, B & Z) für das 2. & 3. Ausbildungsjahr erfolgt bereits nach den Notenkonferenzen für das Jahreszeugnis (Juni/Juli).