Schulbetrieb ab 25.04.2022
ab Montag, den 25.04.2022 entfällt die allgemeine Testpflicht.
Eine freiwillige
Selbsttestung ist jederzeit möglich.
Die Maskenpflicht entfällt in Gänze.
Selbstverständlich kann auch freiwillig weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Nach einem Infektionsfall in einer Klasse wird das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes am Platz auf freiwilliger Basis für die Dauer von 5 Tagen dringend empfohlen.
Das Bildungszentrum empfiehlt für die Dauer von 5 Tagen zusätzlich eine tägliche Testung.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist eine Empfehlung, keine zwingende Pflicht
Bei Erkältungssymptomen und Verdacht auf eine Erkrankung bitten wir weiterhin darum von einem Schulbesuch Abstand zu nehmen und uns telefonisch zu informieren sowieso entsprechende Nachweise vorzulegen.
Ihre Schulleitung